Grüner Daumen seit 1971
beautiful park at a sunny day,shanghai,china.

Grün auf professionellem Niveau

Sie benötigen Unterstützung bei Planung, Anlage und Pflege Ihrer Grünfläche, einer Parkanlage oder des Firmengartens? Dann ist von Holtum Ihr Ansprechpartner! Kontaktieren Sie uns, dann unterbreiten wir Ihnen gern ein auf Ihre Ansprüche zugeschnittenes Angebot!

Repräsentativ und produktiv zugleich

Gepflegte Garten- und Grünflächen im öffentlichen und geschäftlichen Bereich erfüllen ganz unterschiedliche Zwecke. Bei Firmen kommt ihnen vor allem eine repräsentative Funktion zu: Sie signalisieren, dass Sie zuverlässig und gut organisiert sind. Mitarbeitern bietet selbst eine kleine Grünfläche einen Rückzugsort, an dem sie kurz durchatmen und frische Luft tanken oder sich kurz über private Dinge unterhalten können. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, wie wichtig es ist, dass Angestellte diese Möglichkeit haben, und dass sie so deutlich produktiver arbeiten.

Eine grüne Wertanlage

Grünflächen von Wohnanlagen steigern die Attraktivität für den Mieter und sind demnach auch ein Wirtschaftsfaktor. Eine Gartenfläche oder eine Parkanlage hebt den Wert ihrer Immobilie und sollte demzufolge instand gehalten werden.

Außenanlagen im Wohnungs- und Siedlungsbau

  • Beratung und Planung
  • Neu- und Umgestaltung der Außenbereiche
  • Pflege
  • Baumfällungen

Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden

  • Gartenneuanlage
  • Gartengestaltung/-pflege
  • Grünflächenpflege
  • Baumfällungen aller Art (auch Gefahrenstandorte)

Bei einer anstehenden oder gewünschten Baumfällung oder auch bei einem umfangreicheren Baumschnitt müssen die entsprechenden örtlichen Satzungen berücksichtigt und Anträge gestellt werden. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich! 

Call-to-action - Baumfällung
Formloser Baumfällantrag für die Stadt Krefeld

Hier einige hilfreiche Links:

Für die Stadt Krefeld:
Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld: https://www.krefeld.de/de/gruenflaechen/baumschutzsatzung/

Für die Stadt Moers:
Baumfällantrag der Stadt Moers:  https://www.moers.de/de/rathaus/antrag-gemaess-baumschutzsatzung-der-stadt-moers-vom-17.04.2003-auf-ausnahme-befreiung/

Für die Stadt Duisburg:
Seit dem 01.01.2016 ist kein Baumfällantrag mehr nötig.